Vision, Ziele & Maßnahmen

Unter dem Motto „Mit Euch. Für Alle“ habt ihr tausende Vorschläge zur Engagementstrategie des Bundes gemacht. Auf dem 8. Deutschen Engagementtag 2023 haben wir sie vorgestellt und noch einmal diskutiert und zum Jahreswechsel 2023/2024 in die Hände von Bundesministerin Lisa Paus gelegt. Wir haben hier die eingegangenen Ideen und Vorschläge, die von konkreten Maßnahmen bis hin zu Visionen für die Zukunft reichen, entlang der Schwerpunktthemen in einer Übersicht zusammengefasst.

1. Digitale Transformation der Zivilgesellschaft

Der Blick auf die digitale Transformation ist von Ambivalenzen geprägt. Einerseits gibt es zivilgesellschaftliche Aktivitäten, die Digitalisierung im Dienste des Gemeinwohls zu gestalten, und Engagierte und Ehrenamtliche nutzen digitale Lösungen ganz selbstverständlich, um sich intern zu organisieren, Prozesse zu vereinfachen, Kosten einzusparen, neue digitale Formen des Engagements zu ermöglichen oder die eigenen Angebote für die Zielgruppen zu skalieren. Es herrscht Zuversicht, dass diese Lösungen zu einer besseren (Zivil-)Gesellschaft beitragen. Doch andererseits bestehen Ängste vor den potenziell negativen Auswirkungen der Digitalisierung, darunter soziale Ausgrenzung, Verbreitung von Fake News bis hin zu Angriffen oder Diskreditierung von Engagierten im digitalen Raum. Risiken im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz oder Cybersecurity. Bedrohungslagen müssen in den Blick genommen werden. Engagierte und Ehrenamtliche stehen hier vor einigen Herausforderungen, wie dem Umgang und der Sicherung der eigenen Daten, der Auswahl und Anwendung digitaler Tools und Technologien, sowie neuen Formen der Zusammenarbeit und Moderationskompetenz.

Digitale Teilhabe für alle: Data literacy

  • Vision

    Digitalisierung dient dem Gemeinwohl und wird maßgeblich durch Engagierte und Ehrenamtliche sowie zivilgesellschaftliche Organisationen mitgestaltet. Digitale Angebote und Instrumente zeichnen sich durch Offenheit und Vielfalt aus und stärken zugleich den Austausch zwischen Menschen und das gesellschaftliche Zusammengehörigkeitsgefühl.

  • Ziele

    • Engagierten und Ehrenamtlichen ist ein einfacher Zugang zu Hard- und Software möglich.
    • Es ist gewährleistet, dass der Zugang zu digitalen Tools barrierefrei möglich ist.
    • Engagierte und Ehrenamtliche verfügen über eine umfassende, vergleichbare Bildung in Sachen digitale Tools und Prozesse.
    • Bei Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung, wie z. B. der Digitalstrategie, wird der Bedarf Ehrenamtlicher und Engagierter umfassend berücksichtigt.
  • Maßnahmen

    • Der „Aufbau und Betrieb gemeinwohlorientierter digitaler Infrastruktur” wird in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke i.S.v. §§ 52 ff. AO aufgenommen, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
    • Die Entwicklung und Verbreitung von Open Source-Lösungen wird staatlich gefördert. 
    • Es wird das „Recht auf ein digitales Endgerät“ geschaffen, sodass allen (engagierten) Bürgerinnen und Bürgern digitale Teilhabe ermöglicht wird.
    • Die Entwicklung gemeinwohlorientierter Technologie wird durch Politik und Verwaltung unterstützt, indem gemeinnützige Technologieunternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen und Förderungen besonders berücksichtigt sowie Partnerschaften zwischen Zivilgesellschaft und Technologieunternehmen finanziell gefördert werden.
    • Die vergünstigte oder kostenfreie Weiternutzung von ausgemusterter Hardware durch zivilgesellschaftliche Organisationen wird von der öffentlichen Hand unterstützt, z.B. durch die Förderung digitaler Tauschbörsen. 
    • Digitale Plattformen können zur Vernetzung von Engagierten hilfreich sein, insbesondere wenn sie geltende Datenschutzregeln beachten und gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen. Hierzu bedarf es die Förderung sowie kostenfreie Bereitstellung entsprechender Open-Source-Lösungen für zivilgesellschaftliche Organisationen und Engagierte.
    • Verschiedene Gruppen mit Herausforderungen werden bei der Entwicklung von digitalen Angeboten einbezogen, z.B. als Testgruppe. 
    • Zivilgesellschaft und Staat entwickeln gemeinsam Standards für die Barrierefreiheit digitaler Angebote und unterstützen ihre Anwendung und Verbreitung.
    • Aktivitäten, die dazu beitragen, dass künstliche Intelligenz diskriminierungsfrei gestaltet und programmiert wird, sollen gefördert werden.
    • Die Entwicklung von künstlicher Intelligenz wird so reguliert, dass sie diskriminierungsfrei ist.
    • Um „digital literacy“, also die Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien, zu erhöhen, werden Qualifizierungs- und Peer-Learning Angebote gefördert.
    • Durch Fortbildungen zu Haftungsfragen für ehrenamtliche Vorstände bei Datendiebstahl, DSGVO- Verstößen, Urheberrechtsverletzungen etc. wird gewährleistet, dass auch im digitalen Raum Sicherheit besteht („Cybersecurity“)
    • Verpflichtendes Mitspracherecht zivilgesellschaftlicher Organisationen bei allen digitalpolitischen Vorhaben auf Bundes- und Landesebene, sodass die Perspektive von Ehrenamt und Engagement frühzeitig einbezogen wird. 

Digitalisierung in zivilgesellschaftlichen Organisationen: Werkzeuge und Prozesse finden und etablieren

  • Vision

    Digitale Technologien, Anwendungen und Werkzeuge werden von zivilgesellschaftlichen Organisationen bedarfsorientiert eingesetzt, mit dem Ziel, den eigenen Organisationszweck zu verwirklichen sowie organisatorische Abläufe zu erleichtern und Bürokratie zu verringern.

  • Ziele

    • Zivilgesellschaftliche Organisationen sind in der Lage, Wissen über digitale Tools und Prozesse zu entwickeln und weiterzugeben. 
    • Zivilgesellschaftliche Organisationen sind motiviert und in der Lage, die Digitalisierung ihrer Aktivitäten und Organisationsstrukturen voranzutreiben.
  • Maßnahmen

    • Es wird ein Förderprogramm mit ausreichender Laufzeit ermöglicht, mit dem zivilgesellschaftlich getragene Beratungsstrukturen vor Ort geschaffen werden („House of digital Resources“). 
    • Aktivitäten zur Medienkompetenz werden gefördert. Unter anderem ist die kritische Auseinandersetzung mit künstlicher Intelligenz zu berücksichtigen. 
    • Um Organisationen zu motivieren, Digitalisierung intern voranzutreiben, wird ein Siegel für „Digitale Engagement-Orte“ geschaffen.

Mehr als liken: Digitales Ehrenamt

  • Vision

    Digitale Formen des Engagements werden gleichberechtigt zu bereits bestehenden Engagementformen wahrgenommen und gefördert.

  • Ziele

    • Durch Engagierte und Ehrenamtliche entwickelte digitale Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen werden von staatlichen Akteuren aufgegriffen und verbreitet
    • Digitales Engagement wird im Rahmen der Förderpolitik angemessen berücksichtigt.
  • Maßnahmen

    • Civic-Tech-Aktivitäten werden gefördert. 
    • Digitales Engagement, das sich z. B. gegen Hate Speech und/oder Fake News im Internet einsetzt, wird nachhaltig gefördert.
    • Das Digitale Freiwillige Jahr wird gleichberechtigt zum regulären FSJ angeboten und gefördert.

2. Strukturelle Barrieren

Strukturelle Barrieren von Engagement und Ehrenamt sind sehr vielfältig. Gesamtgesellschaftliche Entwicklungen verändern die Gewinnung und Bindung von Engagierten und Ehrenamtlichen, rechtliche Rahmenbedingungen führen zu Hindernissen im Alltag und zu Verunsicherung bei Engagierten und Ehrenamtlichen und oft fehlt es an Ressourcen für die Umsetzung von Ideen –  sowohl an Geld als auch an Know-how.

Ehrenamtliche gewinnen

  • Vision

    Die Anerkennung und Wertschätzung für Engagement und Ehrenamt zeigt sich in vielen verschiedenen Bereichen der Gesellschaft. Sowohl bei staatlichen Einrichtungen wie Behörden, Schulen oder Universitäten als auch bei Unternehmen existieren engagementfreundliche Rahmenbedingungen. Ehrenamtlichen und Engagierten wird mit Anerkennung und Wertschätzung begegnet. 

    Anerkennung und Wertschätzung erfolgen in ideeller und materieller Form und erstrecken sich über die vielfältigen Bereiche und Formen von Engagement und Ehrenamt.

    Die Engagementlandschaft in Deutschland ist von vielfältigen Formen des Engagements geprägt, die allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen.

  • Ziele

    • Mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bewerten Engagement positiv bei der Personalrekrutierung.
    • Mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellen Ehrenamtliche für ihr Engagement frei.
    • Im Ehrenamt erworbene Qualifikationen werden häufiger im Berufsleben anerkannt.
    • Im Schulalltag wird die Ausübung von Engagement und Ehrenamt unterstützt.
    • Hochschulen honorieren das Engagement ihrer Studierenden.
    • Politik und staatliche Behörden begegnen Engagierten und Ehrenamtlichen auf Augenhöhe und unterstützen sie im Alltag.
    • Die öffentliche Wahrnehmung der vielfältigen Leistungen, die durch Engagierte und Ehrenamtliche für die Gesellschaft erbracht werden, wird gesteigert
    • Aufwendungen für Engagement und Ehrenamt können stärker als bisher steuerlich geltend gemacht werden.
    • Formen materieller Anerkennung werden ausgeweitet.
    • Formen ideeller Anerkennung werden ausgeweitet.
    • Finanzielle Hürden, die die Ausübung von Engagement behindern, werden abgebaut.
    • Zivilgesellschaftliche Organisationen verfügen über die Bereitschaft, das Know-How und die finanziellen Ressourcen, verschiedene Zielgruppen anzusprechen und einzubinden. Dazu zählen unter anderem junge Menschen, ältere Menschen, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderung sowie sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen.
  • Maßnahmen

    • Durch Engagement und Ehrenamt erworbene und zertifizierte Qualifikationen werden aufgewertet und bekannter gemacht.
    • Es wird ein Zertifikat „Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber“ geschaffen.
    • Es wird ein Recht auf Sonderurlaub für Engagierte und Ehrenamtliche geschaffen.
    • Es wird eine Regelung geschaffen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, Engagierte und Ehrenamtliche in einem festgelegten Rahmen für ihr Engagement sowie für engagementrelevante Fortbildungen  freizustellen.
    • Engagement wird in den Deutschen Qualifikationsrahmen aufgenommen.
    • Aktivitäten, die im Schulalltag für die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements sensibilisieren, wie z.B. Projekttage, Kooperationen mit Vereinen und anderen ehrenamtlich getragenen Initiativen o.ä., werden gefördert.
    • Die Befreiung vom Unterricht für Engagierte und Ehrenamtliche wird erleichtert.
    • Engagement und Ehrenamt im Kontext von Schulen, wie z.B. in Schülervertretungen, werden gefördert.
    • Es werden Ehrenamtstage an Schulen eingeführt.
    • Für ehrenamtlich engagierte Studierende inner- und außerhalb des Hochschulkontextes wird die Höchstförderdauer beim BaFöG erhöht.
    • Engagement und Ehrenamt werden bei der Vergabe von Studienplätzen berücksichtigt, z.B. indem Wartesemester reduziert werden.
    • Für Engagement und Ehrenamt können ECTS-Punkte erworben werden.
    • Behörden stellen Engagierten und Ehrenamtlichen bei Bedarf öffentliche Räume zur Verfügung.
    • Behörden entwickeln im Auftrag von Politik wirkungsvolle Beteiligungs- und weitere Dialogformate, um Engagierte und Ehrenamtliche einzubeziehen.
    • Ehrenamtlich erbrachte Leistungen werden statistisch erfasst, sodass die Wertschöpfung ehrenamtlichen Engagements sichtbar wird (nicht nur geleistete Stunden im Ehrenamt).
    • Es wird eine bundesweite Kampagne zur Bedeutung des Engagements durchgeführt.
    • Engagierte und Ehrenamtliche sowie zivilgesellschaftliche Organisationen werden in Öffentlichkeitsarbeit geschult.
    • Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen werden dynamisch erhöht (z.B. in Orientierung an der Inflationsrate).
    • Um die unterschiedlichen Formen des Engagements gleichberechtigt zu behandeln, werden die Höhe der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale angeglichen.
    • Es werden Möglichkeiten zur steuerlichen Anrechnung ehrenamtlicher Tätigkeiten geschaffen, auch wenn keine Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale gezahlt wird (z.B. ein Steuerfreibetrag).
    • Anschaffungen, die für die Ausübung von Engagement und Ehrenamt getätigt werden, können steuerlich abgesetzt werden.
    • Engagement wird bei der Berechnung der Rentenpunkte berücksichtigt
    • Das Instrument der Ehrenamtskarten wird weiterentwickelt. Dabei werden unterschiedliche Ziele berücksichtigt, unter anderem, (1) dass sie bundesweit angewandt werden können („Bundesehrenamtskarte”), (2) eine kostenfreie oder vergünstigte Nutzung des ÖPNV ermöglichen (z.B. Ehrenamtskarte als Deutschlandticket), (3) unterschiedliche Formen des Engagements angemessen berücksichtigt werden und (4) viele verschiedene Vergünstigungen umfassen, die die unterschiedlichen Bedarfe der Engagierten treffen (Payback-System)
    • Die Kilometerpauschalen im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes werden erhöht.
    • Engagierte erhalten ein kostenloses/vergünstigtes Deutschlandticket.
    • Für gemeinnützige und ehrenamtlich getragene Organisationen werden ausgewählte Gebühren erlassen (beispielsweise Gebühren für Satzungsänderungen, Notarpflichten, GEMA).
    • Neben Preisen und Ehrungen durch die öffentliche Hand haben Politik und Verwaltung auf den verschiedenen föderalen Ebenen ein „offenes Ohr” für die Engagierten und Ehrenamtlichen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen (z.B. „Vereinssprechstunde beim Bürgermeister”, „Runder Tisch Engagement und Ehrenamt”).
    • Der Tag des Ehrenamtes wird als gesetzlicher Feiertag eingeführt.
    • Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements wird als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen.
    • Geld- und Sachleistungen für den Ausgleich des Aufwands für freiwillig Engagierte und Ehrenamtliche werden nicht auf eigene Transferleistungsbezüge und die ihrer Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
    • Anpassung der Kilometerpauschalen.
    • Es werden Stipendien für Engagement geschaffen, insbesondere für junge Menschen.
    • Freiwilligendienstleistende erhalten ein höheres Taschengeld.
    • Analog zum BaFöG wird eine Förderung für Freiwilligendienstleistende eingeführt.
    • Um möglichst vielen Menschen die Beteiligung an ehrenamtlichen Aktivitäten und Angeboten zu ermöglichen, werden im Rahmen von Förderungen Kosten für die Einbeziehung verschiedener Zielgruppen angemessen berücksichtigt (z.B. barrierefreie Veranstaltungen, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Kinderbetreuung).
    • Um möglichst unterschiedliche Personengruppen zu berücksichtigen, erhalten diversitätssensible zivilgesellschaftliche Organisationen einen Bonus im Rahmen von Projektförderung.
    • Die Besetzung von Vorstandsämtern und anderen Entscheidungspositionen mit in diesem Bereich unterrepräsentierten Gruppen wird gefördert.
    • Die Zentralstellen, Bundestutorate und Träger von Freiwilligendiensten werden dabei unterstützt, bisher unterrepräsentierten Gruppen den Zugang zu Freiwilligendiensten ermöglichen.
    • Es werden digitale Plattformen gefördert, die Engagierte und zivilgesellschaftliche Organisationen zusammenbringen. Die langfristigen und hohen Folgekosten werden von Anfang an einkalkuliert.
    • Es werden Projekte zur zielgruppen- und lebensphasenspezifischen Ansprache gefördert, wobei besonders Lebensumbruchsituationen als Ansatzpunkte fokussiert werden (z.B. Kooperationen Schule/Zivilgesellschaft für Jüngere, Übergang Beruf Ruhestand für Ältere)
    • Es wird eine Kampagne für Vielfalt im Engagement durchgeführt.
    • Interkulturelle Öffnung von Vereinen unterstützen.
    • Um eines der drängendsten Probleme der organisierten Zivilgesellschaft zu lösen – die Besetzung von Vorstandsämtern – werden gezielt Fortbildungs- und Unterstützungsangebote für Vorstände und andere Verantwortungsträger gefördert.
    • Es wird ein Recht auf einen Freiwilligendienstplatz geschaffen.
    • Mentoring- und Patenschaftsprogramme, die Diversität berücksichtigen, werden gefördert.
    • Es werden Angebote gefördert, die Organisationen darin unterstützen, neue Formen von Engagement einzubinden.
    • Es stehen Rechtsformen zur Verfügung, mit denen neue Formen von Engagement/informelles Engagement am Rechtsverkehr teilnehmen können (z.B. bei Förderprogrammen).

Entlastung von Bürokratie

  • Vision

    Die Zusammenarbeit zwischen staatlicher Verwaltung und Zivilgesellschaft ist durch ein wertschätzendes, verständnis- und vertrauensvolles Miteinander geprägt.

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen eine unkomplizierte und flexible Ausübung der vielfältigen Formen des Engagements.

  • Ziele

    • Gesetzliche Regelungen, Anwendungserlasse und Verwaltungspraxis tragen den Besonderheiten von zivilgesellschaftlichen Organisationen Rechnung, sowohl ehrenamtlich getragenen als auch durch Hauptamtliche unterstützte Organisationen. Sie werden nicht wie Unternehmen und andere nicht gemeinwohlorientierte Organisationen behandelt.
    • Es wird mehr Rechtssicherheit für Engagierte und Ehrenamtliche sowie zivilgesellschaftliche Organisationen geschaffen.
    • Um ehrenamtliche zivilgesellschaftliche Organisationen von bürokratischen Aufgaben zu entlasten, werden sowohl Unterstützungsangebote geschaffen als auch bürokratische Regeln abgebaut.
    • Bürokratische Hürden werden sowohl im Rahmen von Förderprogrammen als auch im Alltag ehrenamtlich getragener Organisationen abgebaut.
    • Bürokratische Aufgaben, die für Engagierte und Ehrenamtliche sowie zivilgesellschaftliche Organisationen anfallen, können digital erledigt werden.
    • Das Gemeinnützigkeitsrecht wird reformiert.
  • Maßnahmen

    • Für ehrenamtlich getragene Organisationen sollten bei der Durchführung von Veranstaltungen (Stadtteilfeste, Basare, etc.) Auflagen erleichtert werden.
    • Bei Gesetzgebungsverfahren werden systematisch Auswirkungen auf das Engagement und das Ehrenamt überprüft.
    • Es werden zivilgesellschaftliche Beiräte auf allen politischen Ebenen eingeführt.
    • Um bestehende Möglichkeiten zur Bürokratieentlastung im Engagement und Ehrenamt aufzuzeigen, wird eine Synopse „Gute Beispiele engagementfreundlicher Verwaltungspraxis” erstellt.
    • Es werden Rechtsformen geschaffen, mit denen neuen Formen des Engagements (z.B. informelles oder zeitlich befristetes Engagement) Rechnung getragen wird.
    • Die Kommunikation zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung wird intensiviert, auf Bundesebenen z.B. durch einen „Runden Tisch Zivilgesellschaft”. Vor Ort wird eine verständliche und den Bürgerinnen und Bürgern zugewandte Kommunikation etabliert.
    • Erleichterung von Vergaben für Ehrenamtliche (orientiert an Unterschwellenvergabeordnung)
    • Das Haftungsrecht wird im Rahmen des Vereinsrechts so reformiert, dass es keine Hürde für die Übernahme eines Vorstandsamtes darstellt. Dabei sollte eine Gleichstellung mit Vorständen von Wirtschaftsunternehmen angestrebt werden, sodass die Vorstandshaftung keine Erfolgshaftung darstellt, sondern deutlich wird, dass es sich um eine Haftung für sorgfaltswidriges Verhalten handelt („Business-Judgement-Rule“).
    • Es wird sichergestellt, dass der Gemeinnützigkeitsstatus nicht durch politische Aktivitäten gefährdet wird.
    • Es wird ein differenziertes, abgestuftes System der Sanktionen bei Verstößen gegen die Gemeinnützigkeit geschaffen. Dabei sollte sich an dem Leitgedanken orientiert werden, dass die Sanktion dem Verstoß angemessen ist (z.B. in Form von Bußgeldern) und nicht automatisch zum kompletten Verlust der Gemeinnützigkeit führt.
    • Versicherungsschutz für Veranstaltungen
    • Siehe auch Abschnitt Beratung und Begleitung
    • Die Finanzverwaltung vor Ort wird in die Lage versetzt, Engagierten und Ehrenamtlichen verständliche Informationen und Auskünfte zu erteilen. Der Service-Gedanke prägt dabei das Handeln der Verwaltung gegenüber den Engagierten und Ehrenamtlichen.
    • Informationen werden in allgemeinverständlicher Sprache zur Verfügung gestellt.
    • Für ehrenamtlich getragene Organisationen werden Erleichterungen bei Vereinsgründungen und Satzungsänderungen ermöglicht.
    • Um Engagierte und Ehrenamtliche von einer mehrfachen Eintragung derselben Daten zu entlasten, werden die verschiedenen Register zusammengeführt. Dies geschieht in Abstimmung zwischen Bund und Ländern.
    • Bei kleinen Fördersummen werden Nachweispflichten vereinfacht. Die Festbetragsfinanzierung wird als Regelfall angesehen.
    • Im Rahmen von Förderprogrammen wird vermehrt das Instrument der Pauschalen genutzt.
    • Die Förderrichtlinien und -regularien auf Bundesebene werden vereinfacht und nach Möglichkeit vereinheitlicht, z.B. durch eine Allgemeine Förderrichtlinie.
    • Meldeverfahren werden digitalisiert.
    • Im Rahmen von Förderungen werden Verfahren umfassend von der Beantragung bis zum Verwendungsnachweis digitalisiert.
    • Im Rahmen der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen wird das Schriftformerfordernis abgeschafft und in der Praxis darauf verzichtet.
    • Um die vielfältigen Formen des Engagements gleich zu behandeln, wird der Katalog der gemeinnützigen Zwecke kritisch überprüft. Als Ausdruck eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Staat und Zivilgesellschaft könnte langfristig ein Negativkatalog angestrebt werden, der lediglich ausschließt, was nicht gemeinnützig ist. Kurz- und mittelfristig sollten Zwecke wie Demokratieförderung (auch weltweit), Einsatz für Menschenrechte, Betrieb und Aufbau gemeinwohlorientierter digitaler Infrastruktur und Katastrophenschutz aufgenommen werden.
    • Das Gemeinnützigkeitsrecht wird systematisch auf Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete und die damit verbundenen Konsequenzen für Engagierte und Ehrenamtliche überprüft (z.B. Haftungsrecht, Zuwendungsrecht).
    • Um eine spontane und flexible Nutzung von Spenden in Katastrophenfällen zu ermöglichen, werden anstelle von Einzelfallregelungen der Finanzverwaltung allgemeine Regeln für den Katastrophenfall geschaffen (z.B. durch die Einführung des Katastrophenschutzes als gemeinnütziger Zweck). Eine immer wiederkehrende Verlängerung von Ausnahmeregelungen in Katastrophenfällen sollte vermieden werden
    • Erhebung der Bürokratielasten für Engagierte und Ehrenamtliche durch Normenkontrollrat

Ehrenamtliche unterstützen: Know-how und finanzielle Ressourcen verbessern

  • Vision

    Engagierten und Ehrenamtlichen stehen in ganz Deutschland in Qualität und Umfang vergleichbare, hauptamtlich getragene Unterstützungsangebote zur Verfügung.

    Fördermöglichkeiten sind allen Engagierten, Ehrenamtlichen und ihren Organisationen zugänglich. Die vielfältigen Formen und Bereiche von Engagement und Ehrenamt werden in der Förderlandschaft in angemessener Form gleichberechtigt berücksichtigt.

    Es besteht eine tragfähige, dauerhafte strukturelle Förderung für Einrichtungen, die Engagement und Ehrenamt fördern und unterstützen.

  • Ziele

    • Engagierten und Ehrenamtlichen stehen Informationen und Fortbildungsangebote zur Verfügung, die sie gut in ihren Alltag integrieren können.
    • Ehrenamtlich getragenen Organisationen stehen ausreichend Ansprechpartnerinnen und -partner und kostenlose Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung.
    • Kommunen werden als Ansprechpartnerinnen für Engagierte und Ehrenamtliche gestärkt. Die Anzahl an Ansprechpartnerinnen und -partnern in Kommunen steigt.
    • Es stehen ausreichend hauptamtliche Fachkräfte für zivilgesellschaftliche Organisationen zur Verfügung.
    • Förderprogramme und die Ausschüttung von Fördermitteln treffen den Bedarf von Engagierten und Ehrenamtlichen.
    • Die bestehenden Möglichkeiten, Projektförderungen engagementfreundlich zu gestalten, werden häufiger genutzt.
    • Die Förderung innovativer Ansätze einerseits und bewährter Aktivitäten andererseits steht in einem angemessenen Verhältnis.
    • Fördermittel fließen sowohl an ehrenamtlich getragene Organisationen als auch an solche, die mit hauptamtlichem Personal arbeiten.
    • Es besteht ein ausgewogenes Verhältnis von Förderungen auf lokaler, Landes- und Bundesebene.
    • Es profitieren mehr engagierte Bürgerinnen und Bürger von den zur Verfügung gestellten Förderprogrammen.
    • Institutionelle Förderungen werden ausgebaut.
    • Es werden verlässliche Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen.
    • Förderpolitiken werden besser aufeinander abgestimmt.
    • Die Förderung von Engagement und Ehrenamt wird rechtlich verankert.
    • Wirtschaftsunternehmen leisten einen Beitrag zur Förderung von Engagement und Ehrenamt.
  • Maßnahmen

    • Aufbau einer Bundesehrenamtsakademie.
    • Qualitätssiegel für Ehrenamtsfortbildungen
    • Vernetzung von Qualifizierungsangeboten
    • Bildungsgutscheine für Ehrenamtliche
    • Es wird eine Übersicht über verschiedene Fortbildungsangebote geschaffen.
    • Es wird ein Förderprogramm aufgelegt, das sich an Bildungsträger wendet, die Ehrenamtliche fortbilden.
    • Fortbildungsprogramme für Vorstände werden gefördert.
    • Digitale Möglichkeiten von Beratung und Qualifizierung werden ausgebaut.
    • Engagierte haben für Fortbildungen einen Anspruch auf Freistellung oder Sonderurlaub.
    • Die Ausweitung von digitalen Fortbildungsangeboten wird gefördert.
    • Es werden digitale Plattformen gefördert, die gebündelt Informationen und Wissen für Engagierte und Ehrenamtliche zur Verfügung stellen.
    • Es werden Bildungsgutscheine für Engagierte und Ehrenamtliche eingeführt.
    • Es werden Unterstützungsangebote für den Generationenwechsel in Organisationen gefördert.
    • Organisationen werden unterstützt, ihren Bedarf an Hauptamtlichen zu ermitteln.
    • Künstliche Intelligenz wird für Beratungsangebote genutzt.
    • Es wird ein Fortbildungsfonds für Ehrenamtliche geschaffen.
    • Bund, Länder und Kommunen entwickeln gemeinsam eine Strategie zur strukturellen Förderung von Engagementinfrastruktureinrichtungen.
    • Die Schaffung von Stellen für Freiwilligenmanagerinnen sowie -managern und weiteren Ansprechpartnerinnen und -partnern in Verbänden wird gefördert.
    • Es wird ein bundesweites Austauschprogramm für Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort aus der Kommunalverwaltung geschaffen.
    • Um Ehrenamtskoordination in Kommunen zu verankern, wird dieser Aufgabenbereich in Fortbildungsprogramme und Ausbildungscurricula für Kommunalmitarbeitende aufgenommen.
    • Engagementförderung wird als kommunale Pflichtaufgabe verankert.
    • Um Hauptamtliche für zivilgesellschaftliche Organisationen zu gewinnen und sie dort zu halten, werden Qualifizierungsprogramme für zivilgesellschaftliche Organisationen aufgelegt, die sie bei der Personalentwicklung und -gewinnung stärken.
    • Für die mit der Ehrenamtskoordination verbundenen Aufgaben werden Qualitätsleitlinien entwickelt.
    • Um praxistaugliche Förderprogramme zu entwickeln, bauen Fördergebende ihre Dialogformate mit Fördernehmenden systematisch aus.
    • Es werden Fördermöglichkeiten für neue Formen des Engagements (Initiativen, etc.) stärker genutzt und neue geschaffen (z.B. Fondslösungen, Weitergabe von Mitteln über Kommunen).
    • Um den Bedarf an Räumlichkeiten zu gewährleisten, werden bestehende Förderprogramme für Baumaßnahmen, Renovierungen, Instandsetzungen etc. der Zivilgesellschaft besser zugänglich gemacht und ggfs. neue, auf den Bedarf von zivilgesellschaftlichen Organisationen zugeschnittene Programme aufgelegt.
    • Um die Digitalisierung von Organisationen der Zivilgesellschaft voranzutreiben, werden zusätzliche Fördermöglichkeiten für die Anschaffungen von Hard- und Software sowie Technik und deren Unterhalt geschaffen.
    • Um die Professionalisierung von zivilgesellschaftlichen Organisationen voranzutreiben und Engagierte und Ehrenamtliche zu entlasten, werden Personalkosten stärker gefördert.
    • Insbesondere für ehrenamtlich getragene Organisationen, werden vermehrt Förderungen mit geringen Summen ermöglicht, die unkompliziert zu beantragen sind.
    • Freiwilligendienste, als besondere Form des Engagements, werden durch Bund und Länder entsprechend gefördert, sodass allen Menschen bei Interesse ein Platz angeboten werden kann sowie die Maßgabe, dass alle Personen unabhängig vom Elternhaus sich einen Freiwilligendienst leisten können (Anpassung Höhe Taschengeld, Anspruch auf Wohngeld, Einführung eines FreiFöG analog zum BaföG, etc.)
    • Es wird eine Initiative gestartet, um die bestehenden Möglichkeiten bekannter zu machen. Dabei soll kommunikativ betont werden, dass die Anwendung von Pauschalen, der Einsatz von Festbetragsfinanzierungen und die Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement als Eigenanteil möglich ist.
    • Personalkosten werden häufiger gefördert.
    • Die Entwicklung sozialer Innovationen durch die Zivilgesellschaft wird gefördert (vgl. auch Abschnitt Transformation gestalten).
    • Zivilgesellschaftliche Organisationen mit übergreifender gesellschaftlicher Aufgabenstellung erhalten eine institutionelle Förderung.
    • Bei der Vergabe von Fördermitteln wird die Wirksamkeit von Projekten berücksichtigt.
    • Um die Förderaktivitäten verschiedener Akteure aufeinander abzustimmen, wird eine Struktur entwickelt, die die vorhandenen Förderaktivitäten bündelt, koordiniert und strategisch miteinander verbindet.
    • Förderkriterien werden transparent gemacht
    • Um mehr zivilgesellschaftlichen Organisationen den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern, erhalten „Erstantragstellende” bei der Antragsbewertung einen Prüf-Bonus.
    • Um möglichst vielen Menschen die Beteiligung an ehrenamtlichen Aktivitäten und Angeboten zu ermöglichen, werden Kosten für die Einbeziehung verschiedener Zielgruppen angemessen berücksichtigt (z.B. barrierefreie Veranstaltungen, Dolmetscher, Kinderbetreuung)
    • Um möglichst unterschiedliche Personengruppen zu berücksichtigen, erhalten diversitätssensible Organisationen einen Bonus im Rahmen der Projektförderung.
    • Um der Rolle von Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (wie z.B. Kirchengemeinden) bei der Engagementförderung gerecht zu werden, werden diese im Rahmen von Förderprogrammen häufiger in den Kreis der Antragsberechtigten aufgenommen.
    • Um die Transparenz der Förderlandschaft zu erhöhen, werden digitale Plattformen gefördert, die eine umfassende Übersicht bieten und über passgenaue Filter- und Suchfunktionen verfügen.
    • Antragsverfahren werden vereinfacht (insbesondere durch Digitalisierung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz) und vereinheitlicht.
    • Dort, wo institutionelle Förderungen nicht möglich sind, werden Projektlaufzeiten verlängert.
    • Bundesprogramme, die der Förderung von Engagement und Ehrenamt zugutekommen, werden in gleichem Umfang fortgesetzt oder ausgeweitet.
    • Die Entwicklung tragfähiger Finanzierungsmodelle wird unterstützt.
    • Es wird ein Sondervermögen Engagement eingerichtet
    • Sachspenden werden erleichtert.
    • Bund, Länder und Kommunen entwickeln gemeinsam eine Strategie zur strukturellen Förderung von Engagementinfrastruktureinrichtungen.
    • Der interministerielle Austausch wird intensiviert.
    • Die Arbeit der Bund-Länder-Kommunen-Runde wird verbindlicher gestaltet.
    • Ein Engagementfördergesetz sichert die dauerhafte Förderung von Engagement und Ehrenamt. 
    • Einführung von Engagementförderung als kommunale Pflichtaufgabe.
    • Die Förderung von Engagement wird als Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals anerkannt.

3. Engagement krisenfest machen

Krisen erscheinen zunehmend allgegenwärtig. Ob akute Krisensituationen wie Hochwasser, die Integration von Geflüchteten, der COVID-19 Pandemie oder den mitunter als krisenhaft empfundenen stetigen Prozessen gesellschaftlichen Wandels, wie z.B. der gefühlten Abnahme  an gesellschaftlichem Zusammenhalt, der Klimawandel oder Wirtschaftskrisen: Allen ist gemeinsam, dass Engagement und Ehrenamt von diesen Krisen betroffen sind und zugleich zur Bewältigung beitragen.

Einsatz Engagierter in akuten Krisen

  • Vision

    Es bestehen Konzepte und eine eingeübte Praxis zur gemeinschaftlichen Bewältigung von akuten Krisen und Katastrophen. Staat, Zivilgesellschaft und Wirtschaft kooperieren.

  • Ziele

    • Es werden rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen, die den Einsatz von Freiwilligen ermöglichen.
    • Den Besonderheiten von freiwilligem Engagement in Katastrophen wird Rechnung getragen.
    • Spontanes, flexibles Handeln wird erleichtert
  • Maßnahmen

    • Um Ressourcen für die Entwicklung von Lösungsansätzen und deren Umsetzung zu bündeln, werden Kooperationen gestärkt. Dabei werden sowohl Kooperationen zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen als auch zwischen Staat, Zivilgesellschaft und Wirtschaft berücksichtigt.
    • Die Entwicklung und Verbreitung sozialer Innovationen durch die Zivilgesellschaft wird unterstützt.
    • Der Beitrag von Engagierten und Ehrenamtlichen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wird systematisch berücksichtigt und unterstützt.
    • Die Resilienz der Zivilgesellschaft wird sowohl auf organisatorischer als auch auf individueller Ebene gestärkt.
    • Infrastruktureinrichtungen des Engagements und andere zivilgesellschaftliche Akteure, die Vernetzungsaufgaben vor Ort übernehmen, werden in Krisenstäbe einbezogen.
    • Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe entwickelt eine Spontanhilfestrategie.
    • Die Engagierten und Ehrenamtlichen unterschiedlicher Organisationen des Katastrophenschutzes (Blaulicht-Organisationen) werden rechtlich gleich behandelt, insbesondere in Bezug auf die Freistellungspflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
    • Es wird eine übergreifende Online-Plattform zur Koordination von Spontanhelfenden geschaffen. Zur Erstellung der Plattform werden die unterschiedlichen Akteure aus Kommunen, Landes- und Bundesebene einbezogen.
    • Der Ausbau psychosozialer Unterstützungsangebote für in Katastrophen Engagierter wird gefördert.
    • Es wird sichergestellt, dass Einsatzmaterial, das im Katastrophenschutz essentiell ist, ausreichend vorhanden ist und den Anforderungen Engagierter und Ehrenamtlicher in Einsatz und Übung genügt.
    • Das Nachrangigkeitsprinzip bei Spenden wird so gestaltet, dass Spenden unmittelbar ausgeschüttet und ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt verrechnet werden können.

Gesellschaftliche Transformation gestalten: Die Innovationskraft der Zivilgesellschaft nutzen

  • Vision

    Die Innovationskraft von Engagierten und Ehrenamtlichen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen schlägt sich in praktischen Lösungen vor Ort nieder.

    Engagierte und Ehrenamtliche sowie zivilgesellschaftliche Organisationen sind für die mit Transformationsprozessen verbundenen Herausforderungen gewappnet.

  • Ziele

    • Um Ressourcen für die Entwicklung von Lösungsansätzen und deren Umsetzung zu bündeln, werden Kooperationen gestärkt. Dabei werden sowohl Kooperationen zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen als auch zwischen Staat, Zivilgesellschaft und Wirtschaft berücksichtigt.
    • Unternehmen leisten einen Beitrag zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen und unterstützen Engagierte.
    • Die Entwicklung und Verbreitung sozialer Innovationen durch die Zivilgesellschaft wird unterstützt.
    • Der Beitrag von Engagierten und Ehrenamtlichen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wird systematisch berücksichtigt und unterstützt.
    • Die Resilienz der Zivilgesellschaft wird sowohl auf organisatorischer als auch auf individueller Ebene gestärkt.

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  • Maßnahmen

    • Insbesondere auf kommunaler Ebene werden Instrumente der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung ausgeweitet.
    • Formate zum kreativen Austausch von Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten werden gefördert (z.B. Hackathons).
    • Die Bundesregierung berücksichtigt Engagement und Ehrenamt systematisch bei der Entwicklung ihrer Pläne und Strategien. Ähnlich wie beim Sportentwicklungsplan (koordiniert über BMI) werden entsprechende Arbeitsgruppen auch bei anderen Vorhaben eingesetzt (z.B. Digitalstrategie, Strategie gegen Einsamkeit etc.).
    • Der Einsatz Engagierter und Ehrenamtlicher für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt wird ausreichend gefördert, z.B. auf Grundlage  des Demokratiefördergesetzes oder Bundesprogrammen wie “Demokratie Leben” und “Zusammenhalt durch Teilhabe”.
    • Es werden mehr Fördermittel für Projekte zur Verfügung gestellt, bei denen staatliche, zivilgesellschaftliche und wirtschaftliche Akteure gemeinsam Lösungen erarbeiten.
    • Um Kooperationen zu unterstützen, werden im Rahmen von Förderungen der damit verbundene Mehraufwand berücksichtigt (z.B. durch längere Projektlaufzeiten oder zusätzliche Mittel).
    • Es werden Plattformen geschaffen, die bestehende Ressourcen transparent machen und Kooperationen ermöglichen.
    • Unternehmensengagement wird bei der Wirtschaftsförderung berücksichtigt.
    • Innovation Hubs und Reallabore werden verstärkt gefördert, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen.
    • Im Rahmen von Förderungen wird auch Risikokapital zur Verfügung gestellt.
    • Der Einsatz Engagierter und Ehrenamtlicher für Umwelt- und Klimaschutz wird ausreichend gewürdigt und gefördert.
    • Es findet regelmäßig ein hochrangig besetzter Engagementgipfel statt, an dem alle Ministerien, Bundesländer und Zivilgesellschaft beteiligt sind.
    • Es werden Begleitprozesse für zivilgesellschaftliche Organisationen gefördert, die sie dabei unterstützen, auf Veränderungsprozesse zu reagieren.

4. Grenzüberschreitendes Engagement

  • Vision

    Grenzüberschreitendes Lernen und Handeln von Engagierten werden zum Regelfall

  • Ziele

    • Der Beitrag von Engagement und Ehrenamt zur Erreichung der Social Development Goals wird berücksichtigt.
    • Bürokratische Hürden für Aktivitäten von Engagierten und Ehrenamtlichen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen werden abgebaut.
    • Bundesressorts mit internationalem Bezug (insbes. Auswärtiges Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) berücksichtigen Engagierte und Ehrenamtliche sowie zivilgesellschaftliche Organisationen stärker bei ihren Aktivitäten.
  • Maßnahmen

    • Die Sustainable Development Goals werden im Rahmen der Engagementstrategie berücksichtigt.
    • Die Sustainable Development Goals dienen als Orientierungspunkt für Förderentscheidungen im Bereich Engagement und Ehrenamt.
    • Auch Spenden an internationale Organisationen/ins Ausland müssen bei der Steuererklärung anerkannt werden.
    • Es werden Rechtsformen für Organisationen geschaffen, die ein unkompliziertes Agieren in mehreren Ländern ermöglichen.
    • Internationale Freiwilligendienste werden gestärkt.
    • Es werden länderübergreifende Regeln für die Gemeinnützigkeit geschaffen
    • Es gibt einen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste für alle in Deutschland, Europa und weltweit
    • Engagement Global wird auch für Vereine geöffnet
    • Couchsurfing-Verzeichnisse für gemeinnützig
      Engagierte in Europa werden eingerichtet
    • Grenzüberschreitendes Engagement wird gezielt gefördert